I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmenserfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungenabweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltungzugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseitsgelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungenabweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungengelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiterenRechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt denVertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet,so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderesausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zuverstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicherRegelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsseoder sollten sich andere, für die Kalkulation relevanteKostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kostenwie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt,die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere ForderungenZug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzügebedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle desZahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfälligeSkontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kundengelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskontoals geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unsererWahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadensoder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzugesdes Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsenzu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen,wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisungmangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kundensind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soferner von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfülltist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir beiVerschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatzvon 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichentstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug desKunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungenentbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oderLeistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungenzu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfristvom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazuberechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrter seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllungdes Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrageszuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichentstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertraginnerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstagenicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit demTag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungenmit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärunginnerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäßdieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kostender Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für denVertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdiesdie Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriftensowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährungzu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführungvereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen abVertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nichtmöglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für denFall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgungnotwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituteszu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA überdie Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührendenVergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesenselbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgterMahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltungdes Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einenBetrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungengegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert.Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlichaufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichenFracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportartin Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwandberechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatzals vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzungberechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofürwir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetragespro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder aufKosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanneeinzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder aufVertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einerangemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vomVertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet,sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführungerforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischenund vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmenerfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristenum bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablaufdieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenenNachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, geltengeringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbareÄnderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungvorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durchdie Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben,Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällenleichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nichtfür Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäftenfür Schäden an zur Bearbeitung übernommenenSachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeithat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäfthandelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sichnicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt dieVerjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen dreiJahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungenenthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen überSchadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruchneben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltendgemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produktenbzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kundeverpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehendenDatenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er fürverlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängendenSchäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzessind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weistnach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht undzumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessenGeltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefertund bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dannein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklicherklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesonderedurch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unserEigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessenordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vonuns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigenBegleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltswarenicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volleRisiko für die Vorbehaltsware, insbesondere fürdie Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde unsschon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweitdiese durch Veräußerung oder Verarbeitung unsererWaren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unsererForderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangenseine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zessionzu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragenund auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlichzu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüberim Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöseabzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sindin den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereitsjetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrücklicheZustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, soist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außerin den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltungdes gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetragesberechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit desUN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. DieVertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbarenösterreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handeltes sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidungaller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das amSitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gerichtausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderungund Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertragmitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung diesesVertrages von uns automationsunterstützt gespeichertund verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständlicheRechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfülltist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungenauch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebeneAdresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleibenebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichenstets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält darankeine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.